§ 1 Präambel
§ 2 Allgemeines
§ 3 Publisher
§ 4 Merchants
§ 5 Partnerprogramme
§ 6 Anmeldung und Bewertung
§ 7 Werbekostenerstattung
§ 8 Manipulationen
§ 9 Haftung und Gewährleistung
§ 10 Laufzeit und Vertragsende
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 12 Salvatorische Klausel
§ 1 Präambel
1. Die Firma EASY Marketing GmbH – im folgenden networkads.de genannt - stellt unter der URL
http://www.networkads.de eine Plattform zur technischen Abwicklung von Kooperationen
zur Verfügung.
2. Der Vertragspartner möchte diese Dienste entweder als Partner (Publisher) oder als
Anbieter (Merchant/Advertiser) eines Partnerprogramms in Anspruch nehmen. Der
Vertragspartner ist voll geschäftsfähig oder wird durch einen voll geschäftsfähigen
gesetzlichen Vertreter vertreten.
3. networkads.de erhält für seine Dienstleistung eine Vergütung gemäß dem entsprechend
gültigem individuellen Merchantvertrag.
4. Diese Bedingung regelt die Zusammenarbeit zwischen networkads.de und dem
Vertragspartner sowie die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern (Publishern) und
den Anbietern (Merchants/Advertisern) von Partnerprogrammen vorbehaltlich
abweichender Regelungen zwischen diesen. Die Zusammenarbeit zwischen networkads.de
und dem Vertragspartner bleibt von solchen abweichenden Regelungen unberührt, es
gelten immer die hier vereinbarten Bedingungen.
5. Mit der Anmeldung als Publisher oder Merchant bei networkads.de wird ein
Vertragsverhältnis gegründet.
6. Durch die Annahme einer Bewerbung eines Publishers für ein Partnerprogramm wird
ein weiteres Vertragsverhältnis zwischen dem Publisher und dem entsprechenden
Merchant gegründet. Für dieses Vertragsverhältnis gelten in erster Linie ebenfalls diese
Bedingungen vorbehaltlich abweichender Regelungen zwischen diesen beiden Parteien.
7. Für den Geltungsbereich dieser Bedingungen kommen die folgenden Definitionen zur
Anwendung:
Partnerprogramm: Eine Vereinbarung über die erfolgsbezogene abgerechnete
Platzierung von Werbemitteln der Merchants auf den Internetseiten des Publishers.
Werbung: Alle von networkads.de zur Verfügung gestellten Werbemittel eines Merchants,
deren Nutzung von networkads.de protokolliert werden und durch die die Nutzer der
Internetseiten des Publisher animiert werden sollen, Angebote des Merchants zu nutzen.
Erfolg und erfolgsbezogene Abrechnung: Der Publisher erhält ausschließlich dann eine
Werbekostenerstattung, wenn durch die auf der Webseite des Publishers geschalteten
Werbemittel die zuvor mit dem Merchant vereinbarten Erfolge erzielen. Diese Erfolge
stellen die Grundlage der Abrechnung von Werbekostenerstattungen
(Partnerprovisionen) über networkads.de dar. Dies können folgende Erfolge sein:
Klick:
Das Werbemittel des Merchants leitet über einen Hyperlink den Besucher auf das
Internetangebot des Merchants weiter. Jeder weitergeleitete Besucher wird als Erfolg
gewertet.
Lead:
Die Registrierung eines Nutzers auf den Internetseiten des Merchants. Als Erfolg wird
jede Registrierung eines Nutzers beim Merchant gewertet, die durch ein Werbemittel auf
den Seiten des Publishers geworben wurde.
Sale:
Die Werbung auf den Seiten des Pulishers führt zu einem Kauf- oder Bestellvorgang auf
den Seiten des Merchants. Als Erfolg wird ein abgeschlossener und bezahlter Kauf durch
vom Publisher vermittelte Kunden gewertet.
Werbekostenerstattung (Provision): Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung durch
den Merchant an den Publisher, die Anhand der von networkads.de als Dienstleister
gezählten und protokollierten Erfolge des Publisher berechnet werden.
Informationszeitpunkt: Der rechtsverbindliche Zeitpunkt der Übermittlung von
Informationen an Publisher und/oder Merchants. Der Zeitpunkt wird bestimmt aus der
durch technische Mittel protokollierten Versendung von Informationen an den Publisher /
Merchant.
§ 2 Allgemeines
1. Es gelten jeweils die unter networkads.de bereitgehaltenen (programmspezifischen)
Bedingungen. networkads.de behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu
verändern.
2. Über Veränderungen der Bedingungen für bereits bestehende Vertragsverhältnisse
werden die Vertragspartner rechtzeitig per eMail informiert. Die Unterlassung von
Einwendungen gegen die Änderungen gelten als Einverständniserklärung zu diesen
Änderungen. Sollten Vertragspartnern den Änderungen ausdrücklich widersprechen, wird
das Vertragsverhältnis beendet. Näheres regelt § 10.
3. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden von networkads.de nur dann
anerkannt, wenn diese Anerkenntnis durch einen bevollmächtigten Vertreter von
networkads.de schriftlich und unterschrieben erfolgt ist.
§ 3 Publisher
1. Der Publisher wirbt für den Merchant, der Merchant zahlt dem Publisher hierfür eine
erfolgsabhängige Werbekostenerstattung (Provision). Die Höhe dieser Erstattung variiert
von Programm zu Programm und wird jeweils auf der Webseite von networkads.de bekannt
gegeben. Die Merchants sind berechtigt, die Bedingungen Ihrer Partnerprogramme
jederzeit zu ändern.
2. Änderungen werden den Publishern durch networkads.de unverzüglich angezeigt, sowie
auf der Webseite von networkads.de bekannt gegeben. networkads.de übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Nachteile, die dem Publisher durch Änderungen der
Programmbedingung entstehen. Insbesondere ist networkads.de grundsätzlich nicht
schadenersatzpflichtig für verringerte Werbekostenerstattungen, die auf Transaktionen
auf den Internetseiten des Publishers nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über
diese Änderung (Informationszeitpunkt) zurückzuführen sind.
3. Der Publisher verpflichtet sich, seine bei networkads.de hinterlegten Kontaktdaten,
hierbei insbesondere die eMail-Adresse, jederzeit auf einem aktuellen Stand zu halten.
Nachteile, die dem Publisher durch verspätete Informationen aufgrund nicht aktueller
oder falscher Kontaktdaten entstehen, liegen allein in der Verantwortung des Publishers.
§ 4 Merchants (Advertiser)
1. Der Merchant bewirbt über durch networkads.de vermittelte Publisher seine Angebote.
Der Merchant zahlt den Publishern dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung
(Provision). Die Höhe dieser Erstattung sowie die Erfolgsgrundlage wird durch den
Merchant alleinverantwortlich für jedes einzelne Partnerprogramm festgelegt. Die
jeweiligen Bedingungen sind jederzeit auf den Seiten von networkads.de abrufbar.
2. Die Merchants sind berechtigt, die Bedingungen ihrer Programme zu ändern. Über
diese Änderungen werden die betroffenen Publisher unverzüglich per eMail informiert,
und die Änderungen werden auf den Seiten des Merchants bereitgehalten.
3. Bei Programmbedingungen, die dies erfordern, ist der Merchant verpflichtet, seine
Internetseiten so anzupassen, dass networkads.de Geschäftsabschlüsse auf diesen Seiten
erfolgreich protokollieren kann. networkads.de unterstützt den Merchant u.a. durch
entsprechend geeignete Codeteile bei diesen Anpassungen.
4. Die Zahlung der Werbekostenerstattung an die Publisher erfolgt aus einem
Transaktionsguthaben des Merchants bei networkads.de.
5. Der Merchant sorgt jederzeit für eine ausreichende Deckung seines Partnerkontos bei
networkads.de. networkads.de wird den Merchant rechtzeitig informieren, wenn eine
Aufladung des Partnerkontos notwendig wird.
6. Von networkads.de protokollierte Erfolge im Sinne dieser Bedingungen müssen jeweils
vom Merchant freigegeben werden, wenn es sich nicht um Klicks im Sinne dieser
Bedingungen handelt. Diese werden vom System direkt bewertet und ggf. freigegeben.
Die Werbekostenerstattung wird dem Publisher erst mit Freischaltung durch den
Merchant im Login-Bereich auf networkads.de gutgeschrieben.
§ 5 Partnerprogramme
1. Der Merchant stellt networkads.de bei der Einrichtung des Partnerprogramms geeignete
Werbemittel in Form von Hyperlinks oder sonstiger Codes zur Verfügung.
2. networkads.de wird diese Werbemittel in geeigneter modifizierter Form an die Publisher
ausliefern.
3. Eine Einbindung der Werbemittel unterliegt der alleinigen Verantwortung der
Publisher. Dies gilt insbesondere für die Platzierung und die Häufigkeit der Einbindung.
Sowohl der Merchant als auch networkads.de werden hierauf nur dann Einfluss nehmen,
wenn es deren wirtschaftliche Interessen erfordern.
4. Ebenfalls in der alleinigen Verantwortung der Publisher liegt die korrekte technische
Einbindung der Werbemittel in die Webseiten des Publisher. networkads.de haftet nicht für
Nachteile, die dem Publisher durch nicht korrekte oder unvollständige Einbindung der
Werbemittel entstehen.
5. Der Publisher ist in keinster Weise berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Codes
in irgendeiner Art und Weise zu verändern, gleich aus welchem Grund und mit welcher
Zielsetzung. Weiterhin ist der Publisher nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung
gestellten Codes in einer anderen als der vorgesehenen Art und Weise zu verwenden,
auch wenn ihm dies technisch möglich sein sollte.
6. Die Einbindung der dem Publisher zum Zwecke der Werbung für Angebote des
Merchants zur Verfügung gestellten Codes darf nicht dergestalt erfolgen, dass die Nutzer
der Webseiten des Publishers durch Vornahme von Handlungen in Zusammenhang mit
dieser Werbung einen zusätzlichen Nutzung neben der durch den Merchant angestrebten
erlangen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Werbemitteln als
Absendeschaltfläche für SMS und die Verwendung der Werbemittel in Umfeldern, die den
Nutzern eine Beteiligung an den durch sie verursachten Einnahmen versprechen. Im
Zweifel ist der Merchant von der geplanten Einsatzweise zu unterrichten und muss dieser
ausdrücklich zustimmen.
7. Alle erzeugten Leads/Sales werden von dem Netzwerk networkads.de automatisch nach
90 Tagen freigegeben. Der Programmbetreiber verpflichtet sich, die Kosten der
Leads/Sales auch über sein Werbeguthaben hinaus zu übernehmen. networkads.de ist
berechtigt, die anfallenden Kosten dem Merchant in Rechnung zu stellen, sofern sein
Werbeguthaben nicht ausreicht.
§ 6 Anmeldung und Bewerbung
1. Zur Teilnahme an Partnerprogrammen bei networkads.de können nur Webseiten
angemeldet werden, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik
Deutschland verstoßen. Sollte networkads.de Kenntnis von der Anmeldung einer Webseite
mit verfassungswidrigen oder rechtswidrigen Inhalten erlangen, so wird der betreffende
Vertragspartner gesperrt. networkads.de behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten
mit technischen Mitteln, u.U. auch unter Umgehung etwaiger serverseitig bestehender
Regeln, auf derartige Inhalte zu untersuchen.
2. Publisher können nur Betreiber von Internetseiten mit gewerblichen Inhalten werden.
Ein gültiger Gewerbenachweis ist für die Anmeldung erforderlich.
3. Der Publisher muss sich für die Teilnahme an Partnerprogrammen zuvor bei dem
jeweiligen Merchant bewerben. Diese Bewerbung erfolgt über die Plattform von
networkads.de. Erst wenn die Bewerbung des Publishers durch den Merchant angenommen
wurde, ist dieser berechtigt, die Werbemittel des Merchants auf seinen Internetseiten zu
platzieren und die Werbekostenerstattung hierfür in Anspruch zu nehmen.
4. Die Merchants sind berechtigt, einen Publisher jederzeit von der Teilnahme an einem
Partnerprogramm aus wichtigem Grunde auszuschließen.
5. Der Publisher wird über eine nachträgliche Ausschließung aus einem Partnerprogramm
automatisch von networkads.de informiert.
6. Der Merchant behält sich das Recht vor, angemeldete Internetseiten der Publisher
schon beim Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von Inhalten gemäß Absatz 1
von der Nutzung der Plattform von networkads.de auszuschließen.
§ 7 Werbekostenerstattung
1. Der Merchant zahlt dem Publisher eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung.
2. Ein Anspruch auf Werbekostenerstattung besteht grundsätzlich nur dann, wenn
Erfolge im Sinne dieser Bedingungen vorliegen. Über das Vorliegen eines Erfolges
entscheidet ausschließlich der Merchant. networkads.de stellt lediglich die technische
Plattform für die Abwicklung und Informationen für die Entscheidungsfindung des
Merchants zur Verfügung.
3. Mit Bestätigung eines Erfolges durch den Merchant wird die vereinbarte
Werbekostenerstattung zuzüglich der Provision für networkads.de dem Konto des
Merchants abgezogen und dem Publisher gutgeschrieben.
4. Eine Ablehnung eines Anspruches auf Werbekostenerstattung durch den Merchant
begründet in keinster Weise einen Anspruch gegenüber networkads.de
5. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung an die Publisher erfolgt grundsätzlich per
Überweisung auf ein Konto bei einer bundesdeutschen Bank. Zahlungen per Scheck oder
Auslandsüberweisung sind optional möglich. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst,
wenn das Guthabenkonto des Publishers bei networkads.de einen Saldo von mindestens 25
Euro aufweist. Guthaben auf den Konten bei networkads.de werden nicht verzinst.
6. networkads.de tritt gegenüber den Publishern lediglich als technischer Dienstleister und
Treuhänder auf. Provisionsansprüche des Publishers sind ggf. nur gegenüber dem
Merchant geltend zu machen.
7. Das Guthabenkonto eines Publishers wird nicht verzinst.
§ 8 Manipulationen
1. Als Manipulation im Sinne dieser Bedingungen gilt grundsätzlich jeder Versuch, die
Abrechungssysteme von networkads.de mit technischen oder sonstigen Mitteln zu
umgehen. Dazu zählt u.a. die Verwendung der vom Merchant zur Verfügung gestellten
Werbemittel in nicht freigeschalteten Webseiten des Publishers und die Veränderung der
von networkads.de gelieferten Codes zu deren Einbindung.
2. Weiterhin gilt jeder Verstoß gegen §5 (5,6) dieser Bedingungen als Manipulation.
3. networkads.de wird den betreffenden Publisher von dem Verdacht der Manipulation
umgehend informieren. Sollte der Publisher innerhalb einer angemessenen Frist keine
ausreichenden Begründungen vorlegen können, die dem Verdacht der Manipulation
entgegen sprechen, so gilt der Tatbestand der Manipulation als erfüllt.
4. Jede Manipulation führt zur sofortigen Sperrung des Publisher und Schließung seines
Kontos bei networkads.de.
5. networkads.de behält sich vor, gegen wegen Manipulation gesperrte Publisher rechtliche
Schritte einzuleiten und einen eventuell dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden
einzufordern.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
1. networkads.de wird den Dienst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben.
Eine Zusicherung irgendeiner Art in Bezug auf die Websites der Merchants oder die
fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Dienstes wird nicht gegeben.
2. networkads.de haftet lediglich für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren. Darüber
hinaus haftet networkads.de - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach dem
Produkthaftungsgesetz oder, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt worden ist.
3. networkads.de setzt auf seinen Internetseiten Hyperlinks zu anderen Internetseiten. Für
diese Links gilt: networkads.de erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung
oder die Inhalte der verlinkten Seiten zu haben. networkads.de macht sich diese Inhalte
ausdrücklich nicht zu Eigen und distanziert sich ausdrücklich von diesen Inhalten. Diese
Erklärung gilt für alle auf den Seiten von networkads.de gesetzten Links und auch für alle
Inhalte der verlinkten Seiten.
§ 10 Laufzeit und Vertragsende
1. Vertragsverhältnisse, die auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischen networkads.de
und seinen Vertragspartnern zu Stande kommen, werden auf unbestimmte Zeit
gegründet.
2. Die Publisher sind jederzeit berechtigt, die Zusammenarbeit mit allen oder nur
einzelnen Merchants und die Zusammenarbeit mit networkads.de zu beenden. Bei
Beendigung der Zusammenarbeit des Publisher mit networkads.de wird ein eventuell
vorhandenes Guthaben auf dem Konto des Publisher bei networkads.de nur dann
ausgezahlt, wenn der Saldo mindestens die Auszahlungsgrenze von 25 Euro erreicht.
3. Eine Beendigung der Zusammenarbeit eines Publisher mit allen Merchants ist nicht
gleichzusetzen mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit networkads.de. Diese muss
separat erfolgen.
4. networkads.de ist jederzeit berechtigt, Publisher gemäß der §§ 6 (1) und 8 zu sperren
und damit von der Nutzung der Plattform auf Dauer auszuschließen.
5. Die Merchants sind berechtigt, die Zusammenarbeit mit einzelnen oder allen
Publishern zu beenden. Die Kündigungsfrist des Merchants gegenüber networkads.de
beträgt 4 Wochen zum Monatsende, falls vertragsrechtlich nicht anders geregelt. Bei
Beendigung der Zusammenarbeit mit networkads.de wird das Transaktionskonto des
Merchants mit den bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit angefallenen
Werbekostenerstattungen und Provisionen belastet und ein danach eventuell
vorhandenes Restguthaben an den Merchant zurückerstattet.
6. Eine Beendigung der Zusammenarbeit eines Merchants mit allen Publishern ist nicht
gleichzusetzen mit der Beendigung der Zusammenarbeit mit networkads.de. Diese muss
separat erfolgen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Sowohl diese Bedingungen als auch alle weiteren Vereinbarungen des
Vertragspartners mit networkads.de sowie die Vereinbarungen zwischen den Merchants
und den Publishern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. networkads.de behält sich jedoch das Recht
vor, Klage an einem anderen Gerichtsstand zu erheben.
§ 12 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Vereinbarung nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll dann durch eine
Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
Bestimmung am Nächsten kommt.
Frechen, im Mai 2011